In einem am Freitag veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung.
Wie der Arbeitskreis mitteilte, habe am 16. Oktober 2009 EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mitgeteilt, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine “Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art” aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur laut den Bürgerrechtlern auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tuen sie dies nicht, würden hohe Bußgelder drohen.
Die Forderungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe “die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet”. Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste (“TOR-Server”) seien “finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen”. Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.
Hintergrund:
Am 15. Dezember 2009 wird das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtslose Protokollierung der Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten jedes Bürgers verhandeln. Zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe zählen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sowie die Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms (FDP), Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Petra Pau (DIE LINKE), außerdem der Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, der Bremer Publizist und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, der Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins “Netzwerk Recherche” Albrecht Ude, der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf und der Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.
Im Shockwave Player wurden fünf Sicherheitslücken gefunden. Vier davon werden als gefährlich eingestuft, weil Angreifer darüber schadhaften Programmcode ausführen können. Mit einer neuen Version des Shockwave Player werden diese Fehler korrigiert.
Eines der fünf Sicherheitslecks kann für einen Denial-of-Service-Angriff missbraucht werden und wird daher als weniger gefährlich angesehen. Eine Ausführung von Schadcode ist darüber nicht möglich. Die anderen vier Sicherheitslecks können hingegen zum Ausführen beliebigen Programmcodes missbraucht werden, um so die Kontrolle über ein fremdes System erlangen zu können.
Der Shockwave Player 11.5.2.602 steht ab sofort für Windows und MacOS als Download zur Verfügung.
Parallels hat seine Virtualisierungslösung Parallels Desktop 5 for Mac veröffentlicht, womit sich Gastsysteme unter anderem mit Windows und Linux unter MacOS X betreiben lassen. Dabei wartet Parallels mit Unterstützung von Windows 7 in der 64-Bit-Version und verbesserter 3D-Unterstützung auf.
Dank der Unterstützung von Intels Virtualisierungstechnik VT-x2 sollen virtuelle Maschinen unter Parallels Desktop 5 for Mac bis zu dreimal schneller laufen als unter dem Vorgänger. Insgesamt werden bis zu acht virtuelle CPUs zur Verfügung gestellt.
Bessere 3D-Unterstützung
Bei 3D-Applikationen verspricht Parallels eine bis zu siebenfache Geschwindigkeit, gemessen im 3Dmark 2006. Dabei wird nun OpenGL 2.1 unterstützt, das auch Linux-Gästen zur Verfügung steht. Unter Windows wird zudem DirectX 9.0c/9Ex unterstützt.
Zudem kann Windows 7 in der 64-Bit-Version unter MacOS X ausgeführt werden. Hier wartet die neue Parallels-Version mit voller Aero-Unterstützung auf und stellt einen WDDM-Treiber zur Verfügung, der auch Aero Flip 3D unterstützt.
Rund 70 neue Funktionen
Insgesamt bringt Parallels Desktop 5 for Mac rund 70 neue Funktionen mit. Nutzer können beispielsweise flexibel einstellen, wie viel Windows sie sehen wollen: von Windows im Vollbildmodus bis hin zur Crystal genannten Ansicht, bei der Windows fast vollständig verschwindet. Dabei stehen die Applikationen im Programmordner von Windows direkt im Dock von MacOS X zur Verfügung.
Zur Bedienung der Windows-Applikationen stehen auch Mac-Gesten zur Verfügung, die über ein Trackpad am Macbook eingegeben werden.
Virtuelle Maschinen werden mit dem Parallels Compressor in ihrer Größe automatisch komprimiert. Läuft gerade keine Windows-Anwendung, pausiert auch die virtuelle Maschine, um Ressourcen zu sparen. Linux-Gäste sollen dank der Paravirtualisierung mit LVM ebenfalls schneller laufen.
Copy und Paste verbessert
Copy und Paste funktioniert in der neuen Version auch mit formatierten Texten und komplettem Layout, auch zwischen Windows- und Linux-Gästen. Zudem lassen sich die Applikationen auf mehrere Monitore verteilen.
Mit dem Parallels-Transporter sollen sich ganze PCs und andere virtuelle Maschinen auf den Mac umziehen lassen. Änderungen an den Festplatten virtueller Maschinen sind direkt über das UI der Software möglich, auch wenn die virtuellen Maschinen laufen.
Parallels Desktop 5 for Mac steht ab sofort in einer kostenlosen Testversion unter parallels.com/desktop zum Download bereit. Die Vollversion kostet 79,99 US-Dollar, ein Update von der Version 4.0 schlägt mit 49,99 US-Dollar zu Buche. Wer Parallels Desktop 4 for Mac nach dem 1. Oktober 2009 gekauft hat, soll ein kostenloses Update erhalten.
MIPS hat eine, speziell an ihre Prozessoren angepasste Virtual-Machine für Actionscript (AVM2) entwickelt und den Quellcode beim Tamarin-Projekt eingereicht. Mit der Eigenentwicklung soll Actionscript-3 doppelt so schnell auf MIPS-Plattformen laufen wie bisher.
Die neue virtuelle Maschine soll auch auf MIPS-Plattformen für die verbesserte Darstellung von Flash-Inhalten sorgen, die in der Skriptsprache Actionscript-3 entwickelt wurden. Über Tamarin – Teil des Mozilla-Projekts – soll die virtuelle Maschine auch der Open-Source-Gemeinde zur Verfügung stehen. MIPS hat ihre Version der AVM2 auch an den ECMA-262-Standard angepasst und somit für Javascript und Jscript-Code optimiert.
Das Tamarin-Projekt betreut seit der Schenkung des Quellcodes durch Adobe dessen AVM2 und bietet neben der virtuellen Maschine auch einen Just in Time Compiler (JIT) nach ECMA-262-Standard an. Der Code aus Tamarin fließt sowohl in den Adobe Flash Player zurück als auch direkt in Spidermonkey, der ebenfalls Teil des Mozilla-Projekts ist und in künftigen Versionen von Firefox zum Einsatz kommen soll.
Akvis hat eine neue Version seiner Rauschreduktionslösung Noise Buster vorgestellt. Version 7 soll genauer arbeiten als ihr Vorgänger und läuft als Plug-in auch mit der 64-Bit-Version von Photoshop CS4.
Das Programm reduziert Helligkeits- und Farbrauschen. Neben einem Automatikmodus kann auch manuell in die Entrauschung eingegriffen werden – etwa wenn die Automatik bildwichtige Details glattbügelt. Eine Unschärfemaske wurde ebenfalls eingebaut. Auf Knopfdruck werden die Original- und die bearbeitete Fassung des Bildes miteinander verglichen.
Noise Buster kann auch unter dem preiswerteren Photoshop Elements 8 und anderer Software eingesetzt werden, die Photoshop-Plug-ins nutzen. Als Plug-in unterstützt Noise Buster die Stapelverarbeitung. Auf diese Weise können ganze Bildordner bearbeitet werden. Noise Buster läuft unter Windows und MacOS X.
Wer keines der Bildbearbeitungsprogramme einsetzt, kann die Stand-alone-Fassung des Noise Busters einsetzen.
Akvis bietet Noise Buster 7 in einer kostenlosen Testversion an. Sie läuft zehn Tage lang. Plug-in und Stand-alone-Fassung kosten jeweils rund 40 Euro. Beides zusammen wird an Privatkunden für 44 Euro verkauft, an Firmen für rund 70 Euro.