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Nik Software stellt Viveza 2 vor

Categories: News
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Published on: 23/10/2009

Plug-In zur punktgenauen Nachbearbeitung von Bildern

Nik Software hat mit Viveza 2 ein neues Plug-In zur punktgenauen Bildjustage angekündigt, das mit Adobe Photoshop, Lightroom und Apple Aperture läuft. Damit lassen sich ohne Masken Parameter wie Sättigung, Weißabgleich und vieles weitere steuern.

Die U-Point-Technik, die Nik Software quer über die Produktpalette anbietet, wird auch in Viveza 2 genutzt. Damit können selektiv Bildbereiche bestimmt werden, auf die der Filter angewendet werden soll. Eine aufwendige Maskierung entfällt. Der Ansatz, das User-Interface direkt auf die zu bearbeitenden Bildpartien zu verfrachten, erlaubt gerade bei Fotos einen natürlicheren, objektbezogenen Umgang mit dem Bildmaterial.

Die Kontrollpunkte werden zum Beispiel auf das Grün der Wiese gelegt – einfache Schieberegler, die ebenfalls an diesem Kontrollpunkt angebracht sind, lassen nun zu, die Sättigung des Grüns und weitere Parameter zu beeinflussen.

Viveza 2 ist mit neuen Schatten-Aufhellungsfunktionen und die Tonwertverteilung ausgerüstet und soll feine Strukturen hervorheben. Die Präzision der Adhoc-Maskenerstellung soll ebenfalls verbessert worden sein. Die Schieberegler lassen sich nun auch mit der Tastatur verändern und nicht nur mit der Maus. Neben selektiven Einstellungen können auch Änderungen vorgenommen werden, die das gesamte Bild betreffen.

Zudem unterstützt Viveza 2 die Smartfilter und selektive Pinsel von Photoshop. Unter Lightroom und Aperture können gleich mehrere Bilder in einem Rutsch bearbeitet werden. Außerdem unterstützt Nik Software mit seinem neuen Plug-In nun auch Windows-64-Bit-Versionen.

Nik Software Viveza 2 kostet rund 200 US-Dollar. Das Update von der Vorversion wird für rund 100 US-Dollar angeboten. Wer Viveza 1 nach dem 22. September 2009 gekauft hat, erhält das Update kostenlos. Noch ist Viveza 2 aber nicht erschienen. Wann dies der Fall ist, verriet der Hersteller noch nicht.

Quelle:www.golem.de

Neues Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass ein Selbständiger für seinen beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren zu zahlen hat.

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte. Doch bei den Rechnern handele es sich um Zweitgeräte, die unter die Gebührenbefreiung fallen, erklärten die frankfurter Richter. Dafür sei es unerheblich, ob das Erstgerät ebenfalls ein PC oder nicht sei und ob das Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde.

Unabhängig davon bestünde aber auch keine Gebührenpflicht, da das Gerät nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde. Multifunktionale Geräte erfüllten viele Zwecke, so die Urteilsbegründung, allein ihr Vorhandensein rechtfertige nicht die Annahme, sie würden zum Rundfunkempfang genutzt.

Quelle:www.pc-professionell.de

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