Nov
6
2009
von mario
In einem am Freitag veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (
FDP) auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen
EU-Kommission und
Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung.
Wie der Arbeitskreis mitteilte, habe am 16. Oktober 2009 EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mitgeteilt, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine “Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art” aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur laut den Bürgerrechtlern auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tuen sie dies nicht, würden hohe Bußgelder drohen.
Die Forderungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe “die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet”. Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste (“TOR-Server”) seien “finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen”. Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.
Hintergrund:
Am 15. Dezember 2009 wird das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtslose Protokollierung der Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten jedes Bürgers verhandeln. Zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe zählen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sowie die Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms (FDP), Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Petra Pau (DIE LINKE), außerdem der Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, der Bremer Publizist und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, der Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins “Netzwerk Recherche” Albrecht Ude, der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf und der Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.
Quelle:www.magnus.de
Kommentare deaktiviert | tags: Arbeitskreis, Bundesnetzagentur, Bürgerrechtler, E-Mail-Dienste, Freitag, Internet-Hotspots, Verbindungsdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung | abgelegt unter Netzpolitik
Okt
28
2009
von mario
Das
Bundesverfassungsgericht (BvG) hat das Recht auf Privatkopie bestätigt. Wie die Richter am Mittwoch mitteilten, sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Vervielfältigung von einer natürlichen Person vorgenommen wird. Nach Ansicht der höchsten Juristen im Staat muss es die Musikindustrie aufgrund dieser Norm hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind.
Die Verfassungsbeschwerde betraf Paragragh 53, Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in dem Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geregelt sind. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügte Musikindustrie, der Paragraph sei mit dem Eigentumsgrundrecht unvereinbar, soweit er digitale Privatkopien ohne hinreichende Einschränkungen für zulässig erkläre. Darin heißt es: “Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt”.
Verfassungsbeschwerde wegen Fristverletzung unzulässigDie 3. Kammer des Erstens Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung ab, Grund: Die im Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Verfassungsbeschwerde sei unzulässig gewesen, weil sie nicht fristgerecht erhoben wurde. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden.
Die Ausschlussfrist beginne bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung “gelegentlich” der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen habe, so das Gericht. Bleibe die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setze kein neuer Fristlauf ein.
Der Gesetzgeber hatte bereits entschieden
Der Gesetzgeber hat laut Gericht die Zulässigkeit digitaler Privatkopien in dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft unberührt gelassen. Die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt sein sollen, war bereits im Jahr 2003 erfolgt.
Legt man die Argumentation der Musikindustrie zugrunde, hätte der Gesetzgeber schon damals berücksichtigen müssen, dass durch das Urheberrecht in Verbindung mit der zunehmenden Verbreitung der digitalen Privatkopie ein Eingriff in das garantierte Verwertungsrecht der Tonträgerhersteller bewirkt werde. Entsprechende Daten über kopierbedingte Umsatzrückgänge der Tonträgerhersteller hätten bereits vorgelegen und seien Gegenstand intensiver rechtspolitischer Diskussion unter Beteiligung der Musikindustrie gewesen, hieß es.
Laut dem Senat bedurfte es keiner Entscheidung, ob die von den Beschwerdeführern beklagte “enteignende Wirkung” angesichts einer immer stärkeren Verbreitung privater Digitalkopien bei einer etwaigen zukünftigen Urheberrechtsnovelle den Gesetzgeber dazu zwinge, die private Digitalkopie einzugrenzen oder – im Rahmen seines weiten Gestaltungsraums – sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentumsrecht der Tonträgerhersteller nicht zu entwerten.
Quelle:www.magnus.de
Kommentare deaktiviert | tags: Absatz 1, Bundesverfassungsgericht, Erbrecht, Erwerbszwecken, Musikindustrie, Paragragh 53, Paragraph, Privatkopie, Urheberrechtsgesetzes | abgelegt unter Netzpolitik
Okt
27
2009
von mario

Dass die umstrittenen Sperren bei kinderpornografischen Web-Sites wegfallen, darüber hat sich am Montag der Internet-Spezialist 1&1 gefreut.
“Wir begrüßen sehr, dass Kinderpornographie an der Wurzel beseitigt werden soll”, sagte Vorstandssprecher Robert Hoffmann am Abend. Das von der alten Regierung und einigen Providern verfolgte Placebo-Rezept, die schrecklichen Bilder hinter leider wirkungslosen Sperren zu verstecken, sei damit vom Tisch. “Strafverfolgungsbehörden und Internet-Industrie müssen nun in einer konzertierten Aktion gemeinsam neue Wege gehen, um das Übel der Kinderpornographie wirkungsvoll zu bekämpfen”, erklärte der Manager.
CDU/
CSU und
FDP hatten im Koalitionsvertrag zuvor angekündigt, das so genannte “Zugangserschwerungsgesetz” zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden. Stattdessen sollen die Polizeibehörden Seiten mit kinderpornographischen Inhalten in enger Zusammenarbeit mit der Internetwirtschaft löschen. Die Sperren waren unter anderem als Einstieg in eine Zensur-Infrastruktur kritisiert worden. 1&1 hatte eine entsprechende Vereinbarung mit dem BKA deshalb nicht unterzeichnet. Das ursprüngliche Gesetz kam unter Federführung von Ursula von der Leyen (CDU, “Zensursula”) zustande.
Kritik ab Koaltionsvereinbarung – “Bundes-Trojaner”
Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat unterdessen sachte Kritik an der Koaltionsvereinbarung geübt. “Schade ist, dass man sich nicht auf die Abschaffung der Onlinedurchsuchung einigen konnte. Aber immerhin konnten wir ihre Ausdehnung verhindern und die Anordnung der Onlinedurchsuchung von der Entscheidung keines geringeren als eines Richters am Bundesgerichtshof abhängig machen”, erklärte Goll in einer Mitteilung am Montag. Der Politiker hatte sich schon frühzeitig gegen einen “Bundes-Trojaner” ausgesprochen.
Richtig sei es auch, den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, betonte Goll. Bis dahin würden Zugriffe auf die Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt.
“Es sieht ganz so aus, als könnten wir schon bald einen großen Teil unserer Gesetzesinitiativen umsetzen, die in der letzten Legislaturperiode im Bundestag noch blockiert worden sind”, freute sich der Minister.
Quelle:www.magnus.de
Kommentare deaktiviert | tags: Baden-Württemberg, BKA, Bundes-Trojaner, Bundesbehörden, Gesetz, Gesetzesinitiativen, Internet-Spezialist 1&1, Placebo-Rezept, Providern, Sperren, Vorratsdaten, Zugriff | abgelegt unter Netzpolitik
Okt
23
2009
von mario
Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass ein Selbständiger für seinen beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren zu zahlen hat.
In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.
Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte. Doch bei den Rechnern handele es sich um Zweitgeräte, die unter die Gebührenbefreiung fallen, erklärten die frankfurter Richter. Dafür sei es unerheblich, ob das Erstgerät ebenfalls ein PC oder nicht sei und ob das Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde.
Unabhängig davon bestünde aber auch keine Gebührenpflicht, da das Gerät nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde. Multifunktionale Geräte erfüllten viele Zwecke, so die Urteilsbegründung, allein ihr Vorhandensein rechtfertige nicht die Annahme, sie würden zum Rundfunkempfang genutzt.
Quelle:www.pc-professionell.de
Kommentare deaktiviert | tags: Arbeitsplatzrechner, Frankfurt, Frankfurt am Main, Gebührenbefreiung, Gebührenpflicht, GEZ-Gebühren, Rundfunkgebühren, Selbständiger, Verwaltungsgericht | abgelegt unter Netzpolitik
Okt
17
2009
von mario
Der Datenschutz wird verbessert, die Bürgerrechte im Internet wieder leicht gestärkt: Die Unterhändler von
CDU/
CSU und
FDP seien sich in allen Sicherheitsthemen einig, erklärten Vertreter beider Seiten am Donnerstag nach der Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit/Justiz in Berlin.
Das gelte auch für die großen, vormals strittigen Themen wie Internetsperren gegen Kinderpornografie, heimliche Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung. Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich die Arbeitsgruppe auf gemeinsame Positionen in zahlreichen kleineren Themen verständigt.
Bei den Internetsperren gegen Kinderpornografie einigten sich die Verhandlungspartner nun darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, die auffälligen Seiten löschen zu lassen statt zu sperren. Dies war eine zentrale Forderung der Gegner von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU, “Zensursula”). Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll dies auch durch die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit erreicht werden. Nach einem Jahr werde die Situation neu bewertet. Kritiker hatten angeführt, dass Sperren im Netz leicht umgangen werden und sie der Einstieg in eine umfassende staatliche Zensur-Infrastruktur sein könnten.
Online-Durchsuchung: Antrag vom Generalbundesanwalt
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern muss künftig der Generalbundesanwalt einen Antrag stellen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden sollte. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet. Bislang hat das BKA nach Angaben eines Behördensprechers noch gar keine Online-Durchsuchungen durchgeführt. Das BKA-Gesetz, das diese Maßnahmen ermöglicht, war Anfang 2009 in Kraft getreten.
Vorratsdatenspeicherung wird eingedampft
Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Schäuble. Nach den Worten der FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die von einer “Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung” sprach, geht es bei den Ausnahmen um aktuelle Gefahren für Leib und Leben. Dies ist auch das Modell der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern. Zu diesem Thema steht noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert – ein konkreter Verdacht ist dazu nicht nötig.
Zudem verständigten sich die Unterhändler darauf, dass die Höchst- Jugendstrafe bei Mord von 10 auf 15 Jahre erhöht wird. Auch soll es künftig einen sogenannten Warnschussarrest geben. Er kann neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden und bis zu vier Wochen betragen. Für die Strafverfolgung von Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz sollen künftig die Staatsanwaltschaft Potsdam und die dortigen Gerichte zuständig sein. Potsdam ist der Sitz des Einsatzführungskommandos, das die Einsätze der Bundeswehr im Ausland steuert.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, somit sei man in wichtigen Bereichen zu “guten Einigungen” gekommen. Schäuble erklärte, der Arbeitsgemeinschaft sei wichtig gewesen, in allen Punkten selbst zu Lösungen zu kommen und ungeklärte Fragen nicht der großen Verhandlungsrunden zwischen Union und FDP an diesem Wochenende zu überlassen. Bei den nun erzielten Einigungen handelt es sich um Empfehlungen für die große Verhandlungsgruppe.
Quelle:www.magnus.de
Kommentare deaktiviert | tags: BKA-Gesetz, Bundesverfassungsgericht, Bürgerrechte, CDU, CSU, Datenschutz, FDP, Internetsperren, Kinderpornografie, Online-Durchsuchungen | abgelegt unter Netzpolitik