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Musterprozess: Ist die neue Steuernummer verfassungswidrig?

Categories: Netzpolitik
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Published on: 08/07/2010

Bei einem Musterprozess in Köln ist die millionenfach neu zugeteilte Steuer-ID für alle Bürger erstmals auf dem Prüfstand gekommen. Mehr als 170 Kläger halten die neue Steuer-ID für verfassungswidrig und waren vor das Kölner Finanzgericht gezogen, das bundesweit einzig zuständige Gericht in dieser Frage. Drei Klagen (AZ: 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08) wurden nun als Präzedenzfall verhandelt.

Die im Oktober 2008 eingeführte Steuernummer verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sei ein Schritt hin zum gläsernen Bürger” und setzte eine “gigantische Kontrollmaschine” in Gang, sagte Rechtsanwalt Martin Heufelder am Mittwoch zu Verhandlungsbeginn.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn als Beklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Die Kombination aus elf Ziffern lasse keine Rückschlüsse auf die Person zu, es handele sich um eine “nicht sprechende Nummer”, betonte Kyra Mühlenharz vom BZSt. Gespeichert seien Daten wie Name, Geburtstag, Adresse, Name der “Lebenspartnerschaft”. Diese Daten seien sicher: “Auskünfte aus der Datenbank bekommt nur der Betroffene selbst.” Bevor die Informationen an Dritte wie Rententräger vergeben würden, prüfe das BZSt immer ausreichend.

Die Steuer-ID ist laut BZSt bereits 82 Millionen Mal vergeben worden. Sie solle die verpflichtende gleichmäßige Besteuerung aller Bürger erleichtern, das Besteuerungsverfahren “effizienter und kostengünstiger” machen, erklärte Mühlenharz. Deutschland seit dem Beispiel anderer Länder gefolgt. Die ID muss bei allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden angegeben werden.

Anwalt Heufelder – er vertritt alle drei Kläger – kritisierte, es sei unklar, wer befugt sei, wessen Daten an wen genau weiterzugeben. Zu befürchten sei, dass praktisch alle Finanz-Transaktionen rund um die Steuer öffentlich würden. Das könne schon “in die Nähe der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils” gehen.

Es bleibe auch unklar, warum bereits Babys kurz nach ihrer Geburt die lebenslang gültigen Steuer-ID erhalten. Die Kläger verlangen für sich und teilweise auch für ihre Kinder die Löschung der ID-Nummer. Falls das Gericht die Bedenken der Kläger teilt, müsste es die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine Entscheidung darüber will das Finanzgericht in rund zwei Monaten öffentlich machen.

Quelle:www.heise.de

EU-Parlament formuliert Grundsätze zur Netzpolitik

Categories: Netzpolitik
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Published on: 17/06/2010

Das Europäische Parlament hat den Grundsatz "Löschen vor Sperren" in einer aktuellen Entschließung noch einmal unterstrichen. Im Kampf gegen Cybercrime und Kinderpornographie "sollten kriminelle Inhalte an der Quelle gelöscht werden, bevor erwogen wird, Webseiten zu blockieren." Anlass für die Entschließung ist die Positionierung des Parlaments in der Debatte um die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und das Internet Governance Forum (IGF). Das Parlament nutzte die Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Positionsbestimmung in Fragen der internationalen Netz- und Selbstverwaltung.

Einzelne Abgeordnete im Bürgerrechts- wie auch im federführenden Industrieausschuss hatten sich die Abgrenzung zu Webblockaden noch pointierter vorgestellt. Ein Änderungsantrag des Liberalen Alexander Alvaro zielte auf ein schlichtes "Löschen statt Sperren" anstelle der Kompromissformel "Löschen vor Sperren". Durchgefallen war auch ein Vorschlag der schwedischen Liberalen Lena Ek, nach dem die Gemeinschaft "aktiv gegen Zensur und staatliche Aussperrungen von Nutzern aus dem Netz" vorgehen sollte.

Mehrheitlich verabschiedet wurde ein Aufruf an alle Regierungen, sie sollten von Zensur, Sperrungen oder Filtern absehen und solche auch nicht privaten Unternehmen auferlegen. Grundrechte wie Netzzugang und Informationsfreiheit will das Parlament auch in der Auseinandersetzung um globale Standards vertreten sehen, daher begrüßte es die aktuelle Debatte um das als "fünfte Freiheit" von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft diskutierte Zugangsrecht zum Internet. In einem noch zu formulierenden Grundsatzkatalog der EU für das globale Netz müssen laut der Entschließung die Grundsätze Transparenz und Demokratie, Technologieneutralität, Teilhabe aller bei der Regulierung der globalen Ressource Internet, Integrität des Netzbetriebs und der Verzicht auf unilaterale Eingriffe stehen.

Das EU-Parlament schlägt verbesserte Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzer gegen Entscheidungen der ICANN vor. Offenbar sind die Parlamentarier mit den bisher existierenden Schiedsverfahren ebenso wenig zufrieden wie mit den Rechtsmitteln der EU-Bürger in Fragen des Datenschutzes gegen US-Institutionen. Zudem empfiehlt das Parlament der ICANN, bei ihrer Finanzierung auf mehr Diversität zu achten und die Teilnahme der Zivilgesellschaft, insbesondere aus Entwicklungsländern, noch mehr zu unterstützen. Die einseitige Aufsichtsrolle der USA über den Betrieb der Rootzone lehnen die Parlamentarier rundweg ab. Künftig müsse die dafür zuständige Internet Assigned Numbers Authority (IANA) unter internationale Aufsicht gestellt werden. Damit wiederholt das Parlament eine Forderung der ehemaligen Medienkommissarin Viviane Reding.

Insgesamt positiv äußert sich das Parlament zur IGF-Plattform. Abgesehen von der Aufforderung, auch hier mehr Entwicklungsländer an Bord zu holen und für mehr Transparenz zu sorgen, sieht das Parlament hier vor allem auch innerhalb der EU Handlungsbedarf. Notwendig seien eine bessere Kooperation zwischen dem europäischen und den nationalen Parlamenten. Die Kommission soll künftig einen Internet-Governance-Jahresbericht abliefern. Kritisch begleitet werden muss laut der Entschließung auch, inwieweit Abhängigkeiten von marktbeherrschenden IT-Lösungen die EU beziehungsweise die Sicherheit der hiesigen Netze beeinflussen. Zudem wird die Kommission aufgefordert, eine zentrale Clearingstelle für Anbieter von kryptographischen Zertifikaten in der EU zu entwickeln.

Quelle: www.heise.de

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