•  
  • Archives for Online-Durchsuchungen (2)

Koalition stärkt Datenschutz und Bürgerrechte

Der Datenschutz wird verbessert, die Bürgerrechte im Internet wieder leicht gestärkt: Die Unterhändler von CDU/CSU und FDP seien sich in allen Sicherheitsthemen einig, erklärten Vertreter beider Seiten am Donnerstag nach der Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit/Justiz in Berlin.

Das gelte auch für die großen, vormals strittigen Themen wie Internetsperren gegen Kinderpornografie, heimliche Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung. Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich die Arbeitsgruppe auf gemeinsame Positionen in zahlreichen kleineren Themen verständigt.

Bei den Internetsperren gegen Kinderpornografie einigten sich die Verhandlungspartner nun darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, die auffälligen Seiten löschen zu lassen statt zu sperren. Dies war eine zentrale Forderung der Gegner von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU, “Zensursula”). Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll dies auch durch die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit erreicht werden. Nach einem Jahr werde die Situation neu bewertet. Kritiker hatten angeführt, dass Sperren im Netz leicht umgangen werden und sie der Einstieg in eine umfassende staatliche Zensur-Infrastruktur sein könnten.

Online-Durchsuchung: Antrag vom Generalbundesanwalt

Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern muss künftig der Generalbundesanwalt einen Antrag stellen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden sollte. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet. Bislang hat das BKA nach Angaben eines Behördensprechers noch gar keine Online-Durchsuchungen durchgeführt. Das BKA-Gesetz, das diese Maßnahmen ermöglicht, war Anfang 2009 in Kraft getreten.

Vorratsdatenspeicherung wird eingedampft

Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Schäuble. Nach den Worten der FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die von einer “Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung” sprach, geht es bei den Ausnahmen um aktuelle Gefahren für Leib und Leben. Dies ist auch das Modell der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern. Zu diesem Thema steht noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert – ein konkreter Verdacht ist dazu nicht nötig.

Zudem verständigten sich die Unterhändler darauf, dass die Höchst- Jugendstrafe bei Mord von 10 auf 15 Jahre erhöht wird. Auch soll es künftig einen sogenannten Warnschussarrest geben. Er kann neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden und bis zu vier Wochen betragen. Für die Strafverfolgung von Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz sollen künftig die Staatsanwaltschaft Potsdam und die dortigen Gerichte zuständig sein. Potsdam ist der Sitz des Einsatzführungskommandos, das die Einsätze der Bundeswehr im Ausland steuert.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, somit sei man in wichtigen Bereichen zu “guten Einigungen” gekommen. Schäuble erklärte, der Arbeitsgemeinschaft sei wichtig gewesen, in allen Punkten selbst zu Lösungen zu kommen und ungeklärte Fragen nicht der großen Verhandlungsrunden zwischen Union und FDP an diesem Wochenende zu überlassen. Bei den nun erzielten Einigungen handelt es sich um Empfehlungen für die große Verhandlungsgruppe.

Quelle:www.magnus.de

Datenschützer kritisieren Wunschliste des Innenministeriums

Das Bundesinnenministerium will die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausbauen und wird dafür nun von Datenschützern heftig kritisiert.

Im Vorfeld der Bundestagswahl gelangte ein Konzept aus dem Bundesinnenministerium an die Öffentlichkeit, demzufolge der Verfassungsschutz zahlreiche Aufgaben und Befugnisse erhalten soll, die derzeit nur die Polizei hat. Mit dem »Vorbereitung Koalitionspapier« genannten Schriftstück, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, will Innenminister Wolfgang Schäuble offenbar in die Koalitionsverhandlungen gehen.

So soll der Verfassungsschutz auch Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen, was bislang nur dem BKA erlaubt ist, und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können, was bislang nur Polizei und Justiz dürfen. Zudem sollen Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, der genetische Fingerabdruck auch bei erkennungsdienstlichen Standardmaßnahmen wie Ladendiebstählen genommen und verdeckten Ermittlern Straftaten erlaubt werden, damit sie leichter kriminelle und verfassungsfeindliche Milieus infiltrieren können.

Zwar erklärte Schäubles Büroleiter Bruno Krahl gegenüber der SZ, das Papier sei noch nicht zur Leitungsebene des Innenministeriums gelangt und nur eine Art Wunschzettel. Doch auch dieser müsse ernst genommen werden, meint etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, sage er doch etwas »über das zu Grunde liegende Verständnis aus«; einige der genannten Vorhaben seien kaum mit Grundgesetz und europäischen Recht zu vereinbaren. »Ich erwarte von denjenigen, die nach den Bundestagswahlen die Regierung stellen, dass sie derartigen überbordenden Wünschen nicht folgen und stattdessen die Bürgerrechte stärken«, erklärte Schaar.

Quelle:www.pc-professionell.de

page 1 of 1

Welcome , today is Saturday, 11/02/2012