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Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09) rechtswidrig. Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich der “vorrangigen Versammlungsfreiheit” und in den der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei.

Anlass der Entscheidung war die Überwachung einer Anti-Atom-Demonstration mit mindestens 25.000 Teilnehmern zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor am 5. September vergangenen Jahres. Während des Aufzuges fuhren Einsatzkräfte der Polizei mit einem Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze der Demonstration her und filmten das Geschehen mit mehreren auf dem Dach des Wagens montierten Kameras. Die Aufnahmen wurden ohne Zeitverzögerung an die Einsatzleitstelle übertragen. Dagegen klagte ein Bürger, der in der ersten Reihe marschierte und sich so eindeutig innerhalb des von den elektronischen Augen der Gesetzeshüter erfassten Bereichs befand.

Beschwerden gegen eine teils offene und teils verdeckte Videoüberwachung hatte es zuvor etwa bereits im Rahmen der sich gegen den Überwachungswahn richtenden Großdemo “Freiheit statt Angst” im Oktober 2008 gegeben. Der Senat verteidigte die Aufnahmen später mit einem Hinweis auf einen eingegangenen “Aufruf zu Gewalttaten”.

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im “Kamera-Monitor-Verfahren” damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen”, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen “erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen”. Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein. Fredrik Roggan, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, begrüßte das Urteil aufgrund seiner “grundlegenden”, über den aktuell verhandelten Fall hinausgehenden Bedeutung: “Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss die Demonstrationsfreiheit erheblich gestärkt.” Es gebe ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen. Den Berliner Gesetzgeber forderte er auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten.

Quelle:www.heise.de

Demo gegen Überwachung = Faustschlag ins Gesicht

Categories: Netzpolitik
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Published on: 14/09/2009

Das Video verbreitete sich rasant durchs Internet: Am Rande der Demonstration für Datenschutz in Berlin gab es offenbar einen Zusammenstoß zwischen Demonstranten und Polizei. Ein Video zeigt, wie ein offenbar friedlicher Teilnehmer niedergestreckt wird – nun wird der Film zum Politikum.

Berlin – Den Anfang machte Blogger Felix von Leitner (“Fefe”): Er band das Video in sein Blog ein, nachdem es bei YouTube hochgeladen worden war. Leitner schreibt, der Anlass für die Handgreiflichkeiten sei gewesen, “dass der Radfahrer eine Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil er gesehen hatte, wie ein Freund von ihm unsanft einkassiert wurde”. Wer die Aufnahmen gemacht hat, ist unklar.

Nun wird das Video (siehe unten) zum Politikum – und zu einem Testfall für die Kontrollmacht von Privatleuten, die mit Digitalkameras und grundlegendem Internet-Know-how ausgerüstet sind. David Schraven kommentierte im Blog “Ruhrbarone”: “Doof für die Prügelpolizisten, dass die Nerds, die von Freiheit reden, mit Camcordern herumlaufen und sich nicht einfach so wegklatschen lassen wie die alte Antifa.”

In dem knapp vier Minuten langen Film ist zu sehen, wie ein Mann mit Rucksack und Fahrrad zunächst kurz mit einem Polizisten spricht und sich dann etwas auf einen Zettel notiert. Als der Radfahrer sich entfernen möchte, hält ihn ein weiterer Polizist am T-Shirt fest und reißt ihn zurück. Ein weiterer Beamter schlägt dem Demo-Teilnehmer daraufhin mit der Hand ins Gesicht, dieser geht zu Boden und wird sofort von mehreren Beamten weggezerrt. Ein weiterer Passant bekam bei dem Handgemenge offenbar ebenfalls einen Schlag ab – er ist im Bild kurz darauf mit einer blutenden Wunde im Gesicht zu sehen.

Der Chaos Computer Club hat einen Aufruf veröffentlicht – Zeugen des Vorfalls sollen sich melden. Auf dem Video sind eine ganze Reihe Beobachter zu sehen, einer scheint auch mit einer Digitalkamera zu filmen oder Bilder zu machen. Ein Twitter-Nutzer hat aus Screenshots aus dem Video bereits eine Art Steckbrief mit gut erkennbaren Bildern zweier beteiligter Beamter gebastelt, mit der Überschrift: “Fahndungsaufruf eines Bürgers – Gesucht werden mindestens zwei Polizisten, welche unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben.”

Polizei: Führen Untersuchung “mit Vorrang”

Inzwischen verweisen zahlreiche Blogeinträge auf das Video. Die Berliner Polizei teilte am Sonntagnachmittag mit, “die Vorgehensweise der beteiligten Beamten” habe die Polizei veranlasst, “ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten”. Die Untersuchung werde “mit Vorrang geführt”.

In der Mitteilung der Polizei heißt es auch, ein 37-Jähriger – vermutlich der Radfahrer aus dem Video – habe “bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht” erlitten und sei ins Krankenhaus eingeliefert worden. Der Mann habe sich zuvor geweigert, einem gegen ihn ausgesprochenen Platzverweis nachzukommen. Daraufhin sei er festgenommen worden: “Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort.”

Der dpa sagte ein Polizeisprecher, man habe keinen Zweifel an der Echtheit des Videos.

Die Demo “Freiheit statt Angst” richtete sich gegen Überwachung durch den Staat und Wirtschaftsunternehmen, gegen Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren. Etwa 25.000 Menschen nahmen nach Veranstalterangaben an der Protestaktion teil, die friedlich verlief. Die Polizei sprach zu Beginn der Veranstaltung von 10.000 Teilnehmern, wollte die Gesamtzahl nach der Abschlusskundgebung aber nicht mehr kommentieren.

Quelle:www.spiegel.de

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