Nov
6
2009
von mario
In einem am Freitag veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (
FDP) auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen
EU-Kommission und
Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung.
Wie der Arbeitskreis mitteilte, habe am 16. Oktober 2009 EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mitgeteilt, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine “Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art” aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur laut den Bürgerrechtlern auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tuen sie dies nicht, würden hohe Bußgelder drohen.
Die Forderungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe “die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet”. Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste (“TOR-Server”) seien “finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen”. Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.
Hintergrund:
Am 15. Dezember 2009 wird das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtslose Protokollierung der Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten jedes Bürgers verhandeln. Zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe zählen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sowie die Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms (FDP), Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Petra Pau (DIE LINKE), außerdem der Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, der Bremer Publizist und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, der Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins “Netzwerk Recherche” Albrecht Ude, der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf und der Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.
Quelle:www.magnus.de
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Sep
28
2009
von mario
Das Bundesinnenministerium will die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausbauen und wird dafür nun von Datenschützern heftig kritisiert.
Im Vorfeld der Bundestagswahl gelangte ein Konzept aus dem Bundesinnenministerium an die Öffentlichkeit, demzufolge der Verfassungsschutz zahlreiche Aufgaben und Befugnisse erhalten soll, die derzeit nur die Polizei hat. Mit dem »Vorbereitung Koalitionspapier« genannten Schriftstück, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, will Innenminister Wolfgang Schäuble offenbar in die Koalitionsverhandlungen gehen.
So soll der Verfassungsschutz auch Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen, was bislang nur dem BKA erlaubt ist, und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können, was bislang nur Polizei und Justiz dürfen. Zudem sollen Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, der genetische Fingerabdruck auch bei erkennungsdienstlichen Standardmaßnahmen wie Ladendiebstählen genommen und verdeckten Ermittlern Straftaten erlaubt werden, damit sie leichter kriminelle und verfassungsfeindliche Milieus infiltrieren können.
Zwar erklärte Schäubles Büroleiter Bruno Krahl gegenüber der SZ, das Papier sei noch nicht zur Leitungsebene des Innenministeriums gelangt und nur eine Art Wunschzettel. Doch auch dieser müsse ernst genommen werden, meint etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, sage er doch etwas »über das zu Grunde liegende Verständnis aus«; einige der genannten Vorhaben seien kaum mit Grundgesetz und europäischen Recht zu vereinbaren. »Ich erwarte von denjenigen, die nach den Bundestagswahlen die Regierung stellen, dass sie derartigen überbordenden Wünschen nicht folgen und stattdessen die Bürgerrechte stärken«, erklärte Schaar.
Quelle:www.pc-professionell.de
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Sep
12
2009
von mario
Unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn” haben Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Parteien, Berufsverbände und Bürgerinitiativen für diesen Samstag in Berlin zu einer Demonstration aufgerufen. Zu der Aktion werden von den Organisatoren mehrere tausend Menschen erwartet. Die Demonstration ist Teil eines internationalen Aktionstages gegen die nach Ansicht der Veranstalter ausufernde Überwachung der Bürger durch den Staat und die Wirtschaft.
Auf zwei Kundgebungen in Berlin sollen unter anderem Ver.di-Chef Frank Bsirske, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Petra Pau, und der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert sprechen. Die Teilnehmer der Kundgebung um 13 Uhr am Roten Rathaus wollen sich mit den Teilnehmern der Kundgebung am Potsdamer Platz vereinen, die um 15 Uhr beginnt. Die Proteste richten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung und die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten, aber auch gegen die Verzahnung von Polizei, Geheimdiensten und Militär.
Quelle:www.heise.de
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